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W
e r d e n S i e M i t
g l i e d !
Rechtliche Grundlagen
ECSA Austria wurde
am 11. September 1996 als Verein nach österreichischem Recht gegründet.
Die Mitgliedschaft wird in den §§ 4 bis 7 der Statuten
geregelt. Mitglieder des Vereins können demnach natürliche und
juristische Personen werden, die sich durch ihre Tätigkeit auf dem
Gebiet der europäischen Integration ohne Verfolgung wirtschaftlicher
Interessen ausgewiesen haben. Dabei gibt es die Möglichkeit der ordentlichen
und außerordentlichen (= Förder-) Mitgliedschaft.
So werden Sie Mitglied
bei ECSA Austria
Die Mitgliedschaft
wird durch einen schriftlichen Antrag und dessen Annahme durch den Vorstand
auf der dem Antrag folgenden Vorstandssitzung begründet. Schicken
Sie daher einfach eine E-mail an das ECSA
Austria-Sekretariat, in der Sie folgende
Angaben machen:
-
Nachname
-
Vorname (bitte ausschreiben)
-
akademische(r) Titel
-
Berufsbezeichnung
-
Institution|Firma
-
Kontaktadresse
-
berufliche Telefon- und
Faxnummer (ggf. auch Sekretariatsnummer)
-
E-Mail-Adresse
-
ggf. Adresse Ihrer Website
-
Disziplin (Politik-, Rechts-,
Geschichtswissenschaft, Ökonomie, Soziologie, ...)
-
aktuelle Forschungs- oder
Arbeitsschwerpunkte (bitte möglichst genau: dies dient dazu die wissenschaftliche
Vernetzung der ECSA Austria-Mitglieder zu fördern)
-
ob Sie ordentliches oder
förderndes Mitglied werden wollen
-
Eine Erklärung, dass
Sie mit der EDV-mäßigen Speicherung und Verarbeitung dieser
Angaben einverstanden sind.
Sie können
hier auch das Formular "Mitgliedschaft" herunterladen,
ausfüllen und an das ECSA Austria-Sekretariat
senden.
ECSA Austria versichert,
daß Ihre Daten nur im Rahmen der Vereinszwecke, also insbesondere
für Aussendungen und für die Herstellung von Kontakten zwischen
ECSA-Mitgliedern Verwendung finden werden. Diesem Zweck dient unter anderem
deren Veröffentlichung im weltweit
zugänglichen Mitgliederverzeichnis.
Falls Sie mit dem Eintrag Ihrer Daten
in dieser Liste im Internet nicht einverstanden sind,
bitten wir Sie, dies explizit bekanntzugeben.
Das ECSA
Austria-Sekretariat wird Ihnen per E-Mail eine Eingangsbestätigung
schicken. Ihr Antrag wird dann dem Vorstand vorgelegt, der darüber
entscheidet. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung
der Aufnahme als neues Mitglied, der auch ein Erlagschein für
die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages angeschlossen sein wird. Ab diesem
Zeitpunkt werden Sie alle Aussendungen von ECSA Austria erhalten
und können zu den Sonderkonditionen für Mitglieder an unseren
Veranstaltungen teilnehmen.
Mitgliedsbeiträge
Ab dem Jahr 2005 beträgt
der Mitgliedsbeitrag 20,00 € p.a. für natürliche Personen,
40,00 € p.a. für juristische Personen und ab 200,00 € p.a.
für Fördermitglieder.
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